LichtPunkt 3.0 mit seinen 0,3 Watt LED-Spots dient zur Markierung von Weg- und Terrassenrändern, Aufmerksamkeitspunkten wie Stufen, Treppen, Zwischenpodesten und Stolperkanten. Standardmäßig kann „LichtPunkt“ in Terrassenplatten und Pflastersteine eingebaut werden.
Im Rahmen von Mauern und Auftragsfertigungen können die Leuchten in alle unsere Beläge eingebaut werden.
LichtPunkt 3.0, 6.0 und 11.0 eignen sich für:
• Wege- und Gebäudebeleuchtung (befahrbar mittels PKW).
• Standardmäßig in Pflastersteinen ab 8 cm Dicke und Blockstufen
(LichtPunkt 3.0 auch in Platten).
• Punktuelle Beleuchtung von Objekten, Sträuchern und Bäumen.
• Einsatz als zusätzliche Lichtquelle in Haus und Garten.
„LichtPunkt“ mit seinen 0,3 Watt LED-Spots dient zur Markierung von Weg- und Terrassenrändern, Gefahrenquellen wie Stufen, Treppen, Zwischenpodesten und Stolperkanten. Standardmäßig kann „LichtPunkt“ in Terrassenplatten und Pflastersteine eingebaut werden.
Im Rahmen von Mauern und Auftragsfertigungen können die Leuchten in alle unsere Beläge eingebaut werden.
Bei ConceptDesign können die Leuchten in alle Fertigteile, in der Regel in Stufen, Podestplatten, aber auch horizontal in Mauerscheiben und Stelen eingebaut werden. Dies muss bei Auftragserteilung bekannt sein, da keine nachträgliche Bohrung erfolgt, sondern Aussparungskörper eingebaut werden.
Das hochwertige, komplett gekapselte Gehäuse des LED-Strahlers besteht aus Edelstahl V4A. Die Schutzklasse ist IP 68.
Das anzuschraubende 10 m lange Basiskabel ist mit einem Polyurethanmantel versehen. Die Schutzklasse der Steckverbindung ist IP 44.
Alle Bauteile mit der Schutzklasse IP 44 dürfen nicht in Staunässe liegen. Wenn dies bauseits nicht auszuschließen ist, müssen diese in einen feuchtigkeitsgeschützten Raum (Keller, Verteilerkasten etc.) eingebaut werden.
Terrassenplatten und Pflastersteine haben eine Aussparung. Die Leuchten werden aus Transportgründen separat verpackt. Die Verbindungskabel werden innerhalb von Leerrohren verlegt. Dieses schützt das Kabel vor mechanischen Beschädigungen, z. B. bei späteren Aufgrabungen.
Wird als Bettungsmaterial ein Sand Splitt 0/4 bis 0/8 verwendet und wird der Belag nur gering belastet (Terrasse, Fußgänger) kann die Verlegung der Leerrohre innerhalb des Bettungsmaterials erfolgen.
Wird bei wasserdurchlässigen Belägen als Bettungsmaterial ein Splitt 2/5 oder 5/8 verwendet oder wird der Belag stärker belastet (Fahrzeugverkehr), sollte die Verlegung der Leerrohre innerhalb der Tragschicht erfolgen.
Wegen der leichten Auffindbarkeit der Kabel bei späteren Aufgrabungen (Erweiterung, Schadenssuche, Verlegungen) ist es sinnvoll, einen Verlegeplan (z.B. Foto) anzufertigen.
Kabel niemals einbetonieren!
Am Einbauort der Leuchte ist eine Schlaufe von ca. 20 cm einzuplanen. Diese ermöglicht bei späteren Wartungsarbeiten das Austauschen der Leuchte, ohne dass der Belag aufgenommen werden muss.
Das Gehäuse für die Steuerelektronik sollte außerhalb des Belages angeordnet werden, um eine einfache Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Die Platine der Steuerelektronik wird in das Gehäuse eingelegt, das Anschlusskabel durch die Muffe ohne Dichtstopfen hereingeführt.
Die Verbindungskabel von bis zu 10 Leuchten werden durch die 5 Muffen mit Dichtstopfen (2 Öffnungen) in das Gehäuse eingeführt und an den Klemmleisten angeschlossen. Auf die Plus- und Minuspole ist zu achten.
Durch das feste Anziehen der Überwurfmuttern dichten diese die Kabeleinführungen ab. Der Deckel des Gehäuses ist zu verschrauben.
Das Anschlusskabel der Steuerelektronik wird direkt mit dem Netzgerät verschraubt. Gegebenenfalls werden Verlängerungskabel und/oder Verteilerstecker zwischengeschaltet.
Das Basismodul wird durch die Bohrung des Steines gefädelt und mit der Leuchte verschraubt. Die Leuchte wird im Stein festgeklemmt.
Alle Verbindungen werden entweder verschraubt, verpolungssicher gesteckt oder geklemmt. Verbindungen manuell anziehen, keine Gewalt anwenden.
Das Netzgerät und die Steckverbindungen müssen in einem trockenen Raum installiert werden.
Je nach Einsatzort empfiehlt es sich, die Leuchte mit einem dauerelastischen Kleber zu fixieren (Vandalismus, spielende Kinder etc.).
Beim maschinellen Abrütteln des Belages sollte die Leuchte nicht überfahren werden, Scheibe und Edelstahlmanschette könnten zerkratzt werden.
Die Bedienungsanleitung des Leuchtenherstellers ist zu beachten.
Vor dem Einbau ist das gelieferte Material mit den Bestell- bzw. Lieferscheinangaben auf Übereinstimmung zu prüfen. Beschädigungen auf Grund von Transport und Abladung sind auf dem Lieferschein zu vermerken.
LichtDesign-Elemente mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.
Bei Manipulationen an den Elektroteilen und bei Verwendung von Nicht-Original-Bauteilen kann keine Gewährleistung übernommen werden.
• Wege- und Gebäudebeleuchtung (befahrbar)
• Standardmäßig in Pflastersteinen ab 8 cm Dicke und Blockstufen
• Punktuelle Beleuchtung von Objekten, Sträuchern und Bäumen
• Breitflächige Beleuchtung von Objekten, Sträuchern, Bäumen und Brunnen
• Einsatz als zusätzliche Lichtquelle in Haus und Garten
Das hochwertige, komplett gekapselte Gehäuse des LED-Strahlers besteht aus Edelstahl V4A. Die Schutzklasse ist IP 68.
Die Schutzklasse des Verbindungskabels ist IP 68.
Zur Verlängerung des Verbindungskabels kann ein Verbindungsstück oder T-Verbindungsstück in IP 68 verwendet werden.
Die Schutzklasse des Netzgerätes ist IP 44.
Alle Bauteile mit der Schutzklasse IP 44 dürfen nicht in Staunässe liegen. Wenn dies bauseits nicht auszuschließen ist, müssen diese in einen feuchtigkeitsgeschützten Raum (Keller, Verteilerkasten etc.) eingebaut werden.
Terrassenplatten und Pflastersteine haben eine Aussparung. Die Leuchten werden aus Transportgründen separat verpackt. Die Verbindungskabel werden innerhalb von Leerrohren verlegt. Dieses schützt das Kabel vor mechanischen Beschädigungen, z. B. bei späteren Aufgrabungen.
Wird als Bettungsmaterial ein Sand 0/4 bis 0/8 verwendet, und wird der Belag nur gering belastet (Terrasse, Fußgänger) kann die Verlegung der Leerrohre innerhalb des Bettungsmaterials erfolgen.
Wird bei wasserdurchlässigen Belägen als Bettungsmaterial ein Splitt 2/5 oder 5/8 verwendet, oder wird der Belag stärker belastet (Fahrzeugverkehr), sollte die Verlegung der Leerrohre innerhalb der Tragschicht erfolgen.
Wegen der leichten Auffindbarkeit der Kabel bei späteren Aufgrabungen (Erweiterung, Schadenssuche, Verlegungen) ist es sinnvoll, einen Verlegeplan (Foto) anzufertigen.
Kabel niemals einbetonieren!
Am Einbauort der Leuchte ist eine Schlaufe von ca. 20 cm einzuplanen. Diese ermöglicht bei späteren Wartungsarbeiten das Austauschen der Leuchte, ohne dass der Belag aufgenommen werden muss.
Das Gehäuse für die Leiterplatte sollte außerhalb des Belages angeordnet werden, um eine einfache Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Die Leiterplatte wird in das Gehäuse eingelegt, das Anschlusskabel durch die Muffe ohne Dichtstopfen hereingeführt.
Die Verbindungskabel von bis zu 5 Leuchten werden durch die restlichen 5 Muffen in das Gehäuse eingeführt und an den Klemmleisten angeschlossen.
Durch das feste Anziehen der Überwurfmuttern dichten diese die Kabeleinführungen ab. Der Deckel des Gehäuses ist zu verschrauben.
Das Anschlusskabel der Leiterplatte wird direkt mit dem Netzgerät verschraubt. Gegebenenfalls werden Verlängerungskabel und/oder Verteilerstecker zwischengeschaltet.
Das Verbindungskabel wird durch die Bohrung des Steines gefädelt und mit der Leuchte verschraubt. Die Leuchte wird im Stein mittels Bodeneinbauhülse oder einem dauerelastischen Kleber fixiert. Vor dem Einbau der Leuchten müssen die Flächen abgerüttelt sein. Erst danach wird die Leuchte eingesetzt, um Beschädigungen oder Kratzer zu vermeiden.
Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
Vor dem Einbau ist das gelieferte Material mit den Bestell- bzw. Lieferscheinangaben auf Übereinstimmung zu prüfen. Beschädigungen auf Grund von Transport und Abladung sind auf dem Lieferschein zu vermerken.
LichtDesign-Elemente mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.
Bei Manipulationen an den Elektroteilen und bei Verwendung von Nicht-Original-Bauteilen kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Den Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus bieten wir einen besonderen Service: Stellen Sie uns einen fachgerechten Plan des zu illuminierenden Gartens zur Verfügung und Sie erhalten von uns einen Lichtplan, der Ihnen und Ihrem Kunden eine ideale Ausleuchtung des Wohnumfeldes vorschlägt. Dieser Service ist für den Garten- und Landschaftsbauer kostenlos.
Lichtplan
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