Tritt- und Setzstufen.
Tritt- und Setzstufen.

Tritt- und Setzstufen

Tritt- und Setzstufen eignen sich zur Verblendung von bereits vorbetonierten Treppenverläufen. In nahezu allen unseren Platten-Systemen bieten wir ergänzende Stufenplatten an, die als Tritt- und Setzstufen verwendet werden können. Bei Bedarf fertigen wir auch gerne die Tritt- und Setzstufen nach Ihren individuellen Vorgaben. Dies kann nicht zuletzt für ältere Treppenanlagen von Bedeutung sein, bei denen nicht selten jede Auftrittsstufe und jeder Stoßtritt unterschiedliche Maße aufweist. Durch unseren Aufmaß-Service stellen wir zusätzlich eine fachmännische Hilfe zur Seite, um auch komplizierte Anlagen genauestens vermessen zu lassen.

Tritt- und Setzstufen
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Verlegehinweise für Tritt- und Setzstufen

1. Einsatzgebiete

Unsere Tocano Tritt- und Setzstufen eignen sich für die Verlegung auf Treppenläufen mittels Mörtelstreifen oder auf Trittschallmatten. Sonderanfertigungen für freitragende Konstruktionen sind auf Anfrage möglich.

2. Überprüfung der Lieferung

Tocano Tritt- und Setzstufen werden liegend auf Paletten angeliefert. Die Paletten können mit dem LKW-Kran bzw. –Stapler abgeladen werden. Die Lagerfläche muss eben und standsicher sein. Die angelieferten Paletten sind so zu lagern, dass die Ware vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt ist.

Vor dem Einbau ist das gelieferte Material mit den Bestell- bzw. Lieferscheinangaben auf Übereinstimmung zu prüfen. Beschädigungen auf Grund von Transport und Abladung sind auf dem Lieferschein zu vermerken.

Stufen mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht eingebaut werden. Nach erfolgtem Einbau können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.

3. Farb- und Strukturunterschiede

Da Betonelemente aus den Naturprodukten Kies, Splitte, Sand und Zement hergestellt werden, sind auch ihre Farben natürlichen Schwankungen unterworfen. Ein heller Sand oder ein dunkler Zement – schon kann die Farbe oder auch die Oberflächentextur etwas variieren.

Leichte Unterschiede an der Oberfläche der Elemente, vor allem zwischen den verschiedenen Formaten, sind technisch unvermeidbar und daher kein Reklamationsgrund.

4. Verlegung

4.1. Verlegung der Tritt- und Setzstufen auf Mörtelstreifen

Die Stufen sind auf betonierte Treppenläufe zwängungsfrei auf Mörtelstreifen zu verlegen. Zu breite Mörtelstreifen (> 12cm) führen zu einem veränderten Spannungsverlauf und damit zu Rissbildungen. Aus diesem Grund ist auch beim Einbau auf Trockenheit der Stufen und der Unterkonstruktion zu achten (< 2CM%).

Bei der Verlegung von Stufen im Außenbereich ist darauf zu achten, dass die Mörtelstreifen übereinander angeordnet sind, damit Diffusionskanäle entstehen, welche eine Entwässerung unter der Stufe ermöglichen. Die darunter befindliche Rohtreppe muss nach vorn geneigt sein, um Staunässe zu vermeiden, ggf. sind Gefällespachtelungen vorzunehmen.

4.2. Verlegung der Tritt- und Setzstufen auf Trittschallmatten

Trittschallgedämmte Tritt- und Setzstufen sind bei unmittelbar darunter angeordneter Dämmschicht vollflächig zu verlegen. Im Gegensatz zu Stufen, die im direkten Verbund auf Mörtelstreifen verlegt werden, können auf Dämmschichten verlegte Stufen im vollen Mörtelbett eingebaut werden. Durch die elastische Matte können Formänderungen aus Unterkonstruktion und Stufe ausgeglichen werden.

4.3. Fugenausbildung

Die Stufen dürfen grundsätzlich nicht eingespannt werde. Bei mehrteiligen Läufen ist eine mindestens 3 mm breite Fuge anzuordnen. Dehnungsfugen in der Unterkonstruktion müssen im Belag weitergeführt werden. Die Fugen zwischen den einzelnen Tritten müssen etwa 5 mm breit sein. Sockelleisten dürfen nicht direkt auf die Stufen aufgesetzt werden.

Grundsätzlich haben die Fugen die Funktion, Maßtoleranzen und Längenänderungen infolge von Schwinden und thermischer Beanspruchung auszugleichen. Sie dürfen daher nur elastisch verfugt werden.

4.4. Skizzen zur Verlegung

1. Verlegung nur auf zwei Mörtelstreifen am äußersten Ende der Betonwerksteinstufen.

Bei Längen über 110 cm sind die Mörtelstreifen nach innen zu verlegen (auf  1/6 der Gesamtlänge, nicht breiter als 12 cm).

2. Auch bei der Anordnung der Mörtelstreifen in den 1/6 Punkten darf die Sockelleiste nicht direkt auf die Stufe gesetzt werden.

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