Investieren Sie in Ihren Garten
Das gilt doch sicher nur für Fremdnutzung oder Vermietung, denken Sie. Nicht nur, sagt Harald Elster, Präsident des Steuerberaterverbandes e.V. in Köln und Berlin. Bei Ihrem Garten stehen Ihnen nicht zu unterschätzende Steuervorteile zu, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten.
Welche Steuervorteile gelten für die Eigennutzung des Gartens?
Unter dem Punkt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ können Sie bei der Umgestaltung Ihres Gartens anteilig den anfallenden Lohn in Ihrer Steuererkläung geltend machen. Das betrifft alle Arbeiten, die mit der Neugestaltung und der Umgestaltung Ihres Projektes zu tun haben. Wir haben hier eine Grenze von 1.500 Euro per Anno. Pflanzen sind hier nicht inkludiert.
Wie sieht es bei der Vermietung und Verpachtung des Gartens aus?
Anders sieht es bei Fremdnutzung, Vermietung und Verpachtung aus. Auf den vermieteten bzw. verpachteten Teil können Sie sowohl den Lohn als auch die Pflanzen voll steuerlich absetzen.
Was muss bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden?
Sie können natürlich nicht die Unterstützung des Nachbarn oder Freundes steuerlich geltend machen, das ist klar. Wichtig ist, dass das Unternehmen, das Sie beauftragen, als Gewerbe ordentlich angemeldet ist und Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten, wo die Lohnkosten separat ausgewiesen sind. Die Rechnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Sie sollten darauf achten, dass bei „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ nichts bar bezahlt werden darf. Die maximal 1.500 Euro, die Sie pro Jahr geltend machen können, müssen per Überweisung ausgeglichen werden. Bei Vermietungen und Gewerbe, wo Sie sowohl den Lohn als auch die Pflanzen vollumfänglich absetzen können, ist das unproblematisch. Da können Sie auch bar zahlen.
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ fällt neben Grünschnitt und Rasenpflege auch die Pflege des Gartens allgemein. Wenn sie Vermietung und Verpachtung haben, sind die Kosten voll abzugsfähig. Bei der Eigennutzung ist nur der Lohnanteil über die „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ absetzbar. Kein Kilometergeld, keine Maschinen, kein Treibstoff, keine Entsorgungskosten.
Übersicht der Tätigkeiten im Garten für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Baumpflege, Bäume fällen, Beschnitt von Pflanzen und Bäumen, Düngen des Gartens, Ernten von Obst und Gemüse, Grünschnitt abfahren und -entsorgen, Laub entfernen, Pflasterarbeiten, Rasen düngen, mähen und vertikutieren, Reinigung der Terrasse oder der gepflasterten Wege, Unkraut jäten etc.